Pressemitteilung der BDGW erstellt durch die Engel & Zimmermann GmbH | 10.08.2021
• Bargeldobergrenzen sind unwirksam und schränken die Freiheit des Bürgers ein
• Konsultation der Wirtschaft gefordert
Bad Homburg, 10. August 2021. Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) beurteilt den Vorstoß der EU-Kommission zur europaweiten Begrenzung von Bargeldgeschäften nach wie vor als Schritt in die falsche Richtung. Die Höhe der angestrebten Obergrenze spielt dabei keine Rolle, da das Zahlungsmittel für Transaktionen in jeder Höhe bereitstehen sollte.
Die EU-Kommission will für die Mitgliedsstaaten eine verbindliche Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen einführen, um den Kampf gegen Geldwäsche zu unterstützen. Dafür wurde bereits ein umfassender und weitreichender Aktionsplan vorgelegt, der innerhalb der kommenden zwölf Monate umgesetzt werden soll.
Wirksamkeit von Bargeldobergrenzen ist nicht belegt
Nach Ansicht der BDGW gibt es bei der derzeitigen Diskussion auf EU-Ebene keine konkrete Abgrenzung zwischen legitimen Barzahlungen und solchen, mit kriminellem Hintergrund. Gleichzeitig gibt es keine Belege dafür, dass Obergrenzen kriminelle Transaktionen ein-dämmen oder gar verhindern. Vielmehr haben sich diese bereits heute in den digitalen Raum verlagert. Ein Beispiel dafür ist der Markt für Kryptowährung.
Außerdem könnte eine europaweite Bargeldobergrenze den Trend zu digitalen Bezahlmethoden künstlich beschleunigen. Jede Transaktion über einem gewissen Betrag würde gespeichert und nachverfolgt werden, was einen weiteren Schritt in Richtung des gläsernen Bürgers bedeutet.
BDGW-Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Olschok: „Die aktuelle Diskussion über eine Bar-geldobergrenze ist die Falsche, denn sie trägt massiv zur flächendeckenden Kriminalisierung des Bargeldes bei. Jeder Mensch, der mit Bargeld bezahlt, steht dabei automatisch unter Generalverdacht. Kriminalität muss mit anderen, effektiveren Mitteln bekämpft werden, anstatt Bargeld als Zahlungsmittel dafür verantwortlich zu machen. Wie bei vielen anderen Alltagsobjekten, sind Scheine und Münzen keine kriminellen Gegenstände per se, sondern werden erst in den Händen des Täters zu solchen.
In erster Linie muss deshalb weiterhin gewährleistet werden, dass Bargeldzahlungen sicher und im Rahmen der Gesetzgebung getätigt werden. Eine Obergrenze und das damit einher-gehende Stigma sind dagegen nur der erste Schritt zu einer ungerechtfertigten Abschaffung des Bargeldes – und das kann nicht im Sinne der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger sein.“
Konsultationen der Wirtschaft bleiben aus – Bundesfinanzministerium muss mehr in die Verantwortung rücken
Bislang wurden die zuständigen Verbände und Unternehmen nicht konsultiert. Das hat aus Sicht des BDGW zur Folge, dass die Diskussionen auf einer theoretischen Ebene bleiben und nicht aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher geführt werden. Bei der Bekämpfung von Kriminalität im Bereich der Geldwäsche sieht die BDGW beispielsweise das Bundesfinanzministerium stärker in der Verantwortung. Das Ministerium sollte an einen Punkt kommen, an dem Verdachtsfälle zeitnah abgearbeitet werden, um Kriminalität in diesem Bereich adäquat zu begegnen. Zum jetzigen Zeitpunkt wird diese Maßnahme nicht vollumfänglich ausgeschöpft.
Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste vertritt als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die Interessen der Mitgliedsunternehmen gegenüber Bundes- und Länderministerien, Behörden, der Deutschen Bundesbank, sonstigen Verbänden, insbesondere dem Handelsverband Deutschland (HDE), dem Dachverband der Kreditinstitute Deutschen Kreditwirtschaft (DK) sowie gegenüber Versicherungsgesellschaften. Auf europapolitischer Ebene ist die BDGW Mitglied im Dachverband ESTA (European Security Transport Association) und vertritt somit nationale Interessen auch gegenüber der Europäischen Zentralbank und der Europäische Kommission.
Derzeit sind 28 Geld- und Wertdienstleister als ordentliche Mitglieder, mit insgesamt 81 Niederlassungen, Mitglieder der BDGW. Diese repräsentieren circa 90 Prozent des Marktanteils. Hinzu kommen 25 außerordentliche Mitglieder, die mit ihren Produkten und Dienstleistungen, wie z. B. Versicherungen, Spezialfahrzeugen und Sicherheitstechnik, zu einem effizienten und reibungslosen Bargeldkreislauf beitragen.
Pressekontakt:
Simon Brenner
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