Die Bundesregierung hat am 17. Juni 2015 den Antrag auf AVE des BundeslohnTV Geld und Wert für AVE erklärt.
Ab 1. Juli gelten erstmals für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Geld- und Wertdiensten bundesweit allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Die neuen Regeln betreffen auch Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind.
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