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Hybride Pressekonferenz zur Vorstellung eines neuen Rechtsgutachtens – Bargeld zwischen Grundrecht, Verbraucherschutz und digitalem Wandel
am 8. April, ab 11.30 Uhr

Bargeld ist das einzige gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland – und doch wird seine Nutzung im Alltag zunehmend eingeschränkt. 
Gleichzeitig gewinnen digitale Zahlungsmethoden rasant an Bedeutung.

Was bedeutet das für unsere Grundrechte, für die Verbraucher und für die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie wir bezahlen?

Ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christian Waldhoff, Öffentliches Recht und Finanzrecht, Humboldt-Universität zu Berlin, kommt zu klaren Ergebnissen:
Bargeld genießt einen starken unions- und verfassungsrechtlichen Schutz – und eine Annahmepflicht ist rechtlich geboten.

Wir laden Sie herzlich ein zur hybriden Pressekonferenz:

„Können wir unser Brot morgen noch bar bezahlen?“
– Bargeld zwischen Grundrecht, Verbraucherschutz und digitalem Wandel
Termin: 8. April 2026, um 11.30 Uhr
Ort: Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz
Livestream über https://pressekonferenz.tv/

Hans-Jörg Hisam, stellvertr. Vorsitzender der BDGW, und RA Andreas Paulick, Hauptgeschäftsführer der BDGW, stellen das Gutachten gemeinsam mit Christian Waldhoff, Professor für Öffentliches Recht und Finanzrecht, Humboldt-Universität zu Berlin (Autor des Gutachtens) vor.
Zu Gast wird zudem sein: Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes

Im Mittelpunkt der Pressekonferenz steht die Frage, ob und in welchem Umfang Bargeld rechtlich geschützt ist und wie weit dieser Schutz tatsächlich reicht. Dabei wird auch beleuchtet, ob eine Pflicht zur Annahme von Bargeld im Verhältnis zwischen Staat und Bürger einerseits und im Privatrechtsbereich andererseits besteht und welche rechtlichen Grenzen möglichen Beschränkungen von Barzahlungen gesetzt sind. Darüber hinaus geht es um die gesellschaftlichen und verbraucherpolitischen Folgen eines fortschreitenden Rückgangs von Bargeld, insbesondere mit Blick auf Teilhabe, Freiheit und praktische Alltagstauglichkeit.

Die Aktualität des Themas ergibt sich aus mehreren Entwicklungen: Bargeld wird im Alltag zunehmend seltener genutzt, während gleichzeitig immer mehr Einschränkungen bei der Barzahlung zu beobachten sind. Parallel dazu gewinnen Fragen des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung an Bedeutung, da bargeldlose Zahlungen in der Regel mit Datenspuren verbunden sind. Nicht zuletzt entstehen konkrete Risiken für vulnerable Gruppen, die keinen oder nur eingeschränkten Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln haben und dadurch von wesentlichen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen werden könnten.

Über das Gutachten
Das Gutachten „Verfassungsfragen des Bargeldes unter besonderer Berücksichtigung einer unionsrechtlichen und verfassungskräftigen Annahmepflicht“ analysiert umfassend die rechtliche Stellung von Bargeld in Deutschland.
Es zeigt:
- Bargeld ist rechtlich besonders geschützt
- Einschränkungen unterliegen engen Grenzen
- Zahlungsartneutralität ist entscheidend für Freiheit und Teilhabe

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

 

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