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1.
 Kartellrechtsleitfaden BDGW

1.1 Anlass
Die Arbeit der Verbände steht unverändert im Fokus der Kartellbehörden.
Insbesondere die Sitzungen und Versammlungen der Verbände dürfen keine Plattform für kartellrechtswidriges Verhalten der Teilnehmer darstellen.
 
 

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