für ordentliche, außerordentliche und fördernde Mitglieder ab 1. Januar 2023
I. AUFNAHMEBEITRAG
Der Aufnahmebeitrag beträgt die Hälfte des jährlichen Mitgliedsbeitrages
II. MITGLIEDSBEITRAG
1. Der Mitgliedsbeitrag für die ordentlichen Mitgliedsunternehmen ergibt sich aus
a) der Zahl der gemeldeten Fahrzeuge und
b) der Lohn- und Gehaltssumme
