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Tarife
Branchenmindestlohn für Geld- und Wertdienste
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 21. Juli 2015 die Rechtsverordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Geld- und Wertdienste (Geld- und Wertdienstearbeitsbedingungenverordnung – GeldWertArbbV) gemäß § 7 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) erlassen und im Bundesanzeiger BAnz AT vom 27.07.2015 V 1 veröffentlicht.