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Unter Geld- und Werttransport ist der idR bewaffnet durchgeführte gewerbsmäßige Transport in Spezialgeldtransportfahrzeugen von Geldern inklusive Sorten und sonstigen Valoren, also sonstigen Zahlungsmitteln, insbesondere Barschecks, EC-Karten, Kreditkarten sowie Werten, bei denen ein Überfallrisiko nach der gemäß Arbeitsschutzgesetz durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung besteht, gemeint.

Der Geld- und Werttransport muss in öffentlich zugänglichen Bereichen grundsätzlich mit 3 Beschäftigten (3-Mann-Logistik) durchgeführt werden (Fahrer, Bote und Sicherer ohne Transport- und Botentätigkeit). Bei der Durchführung von Geld- und Werttransporten ist sicherzustellen, dass während des gesamten Transportverlaufs mindestens 1 Beschäftigter im Fahrzeug verbleibt. Auf den Sicherer kann verzichtet werden, wenn vom Boten alternativ nach Arbeitsplatzgefährdungsbeurteilung des Unternehmers eine technische Transportsicherung zur Reduzierung des Anreizes zu Überfällen im Sinne der berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen eingesetzt wird (2-Mann-Logistik). In Ausnahmefällen und nur mit ausdrücklicher, zeitlich befristeter Ausnahmegenehmigung des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers kann ein Geld- und Werttransport mit einem Beschäftigten durchgeführt werden (1-Mann-Logistik), soweit Fahrzeug und Wertbehältnis mit kombinierter IBNS-Technologie ausgestattet ist.

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