Pressemitteilung der BDGW 17 / 2022
BDGW: Bargeldversorgung der Bürger im Krisenfall gewährleisten!
Berlin – Im Rahmen der gestrigen Jahresmitgliederversammlung der BDGW Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste fand ein intensiver Austausch zwischen Wirtschaft, Politik, der Bundesbank sowie Vertretern des Verbraucherschutzes und der zuständigen Fachgewerkschaft statt.
Dabei setzten die Teilnehmer ein wichtiges Signal der Einigkeit über die enorm wichtige Rolle des Bargeldes und der damit verbundenen Tätigkeiten der Geld- und Wertdienstleister für die Aufrechterhaltung des Bargeldkreislaufes. „Sowohl die Vertreter der Politik, der Bundesbank als auch die Experten unserer Branche sind sich darüber einig, dass es für die Geld- und Wertbrache weiterer Konkretisierungen im Bereich der Kritischen Infrastruktur bedarf“, so der BDGW-Vorstandsvorsitzende Michael Mewes.
Neben der Forderung der BDGW für eine gesetzliche Regelung zur Annahmepflicht von Bargeld unterstrich Mewes die KRITIS-Forderung bereits in seiner Begrüßung mit einem simplen, aber essenziellen Beispiel: „Wir können als Unternehmen alle erforderlichen Maßnahmen für den Krisenfall ergreifen, sind aber darauf angewiesen, beispielsweise für eine vorrangige Versorgung mit Treibstoff eingeplant zu werden, sonst kann das Bargeld im Zweifelsfall nicht ausgeliefert werden“.
Breite Unterstützung erhielt er dabei von allen weiteren Diskussionsteilnehmern eines „Roundtable Bargeld“ Antje Tillmann, MdB, Finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christoph Meyer, MdB, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, sowie Stefan Schmidt, MdB, Mitglied im Finanzausschuss der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, Stefan Hardt, Leiter des Zentralbereichs Bargeld der Bundesbank und Sonja Austermühle, Bundesfachgruppenleiterin ver.di Bund.
Ebenfalls einig waren sich die Teilnehmer darüber, dass eine Abschaffung oder Beeinträchtigung des Bargeldes nicht zur Disposition stehen darf. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Florian Toncar, und Michaela Schröder, Mitglied der Geschäftsführung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., betonten die hohe Relevanz einer ausreichenden und zuverlässigen Versorgung der Bevölkerung durch Geldausgabeautomaten, im Einzelhandel oder auf anderen Wegen. Letztendlich seien es die Verbraucherinnen und Verbraucher, die durch ihre auch zukünftige Nutzung des Bargeldes für dessen Erhalt und Wichtigkeit sorgen.
„Es ist erfreulich, dass wir heute aus allen Richtungen – besonders aus der Politik – ein so deutlich positives Signal bezüglich unserer Forderung nach einer konkreteren Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Kritischen Infrastruktur für die Geld- und Wertdienstleister erhalten haben“, so Michael Mewes abschließend.
Dr. Florian Toncar, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen
Michael Mewes, Vorstandsvorsitzender der BDGW
Antje Tillmann, MdB, Finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Christoph Meyer, MdB, stellvertretender Vorsitzender der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag
Stefan Schmidt, MdB, Mitglied im Finanzausschuss der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag (links), Sonja Austermühle, Bundesfachgruppenleiterin ver.di Bund (mitte) und Christoph Meyer, MdB (rechts)
Stefan Hardt, Leiter des Zentralbereichs Bargeld der Bundesbank
Michaela Schröder, Mitglied der Geschäftsführung der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
Brancheninformation (www.bdgw.de)
Der BDGW gehören zurzeit 28 ordentliche Mitgliedsunternehmen, mit insgesamt 80 Niederlassungen, und 22 außerordentliche Mitgliedsunternehmen an. Insgesamt verfügt die Branche über rund 2.400 gepanzerte Spezialgeldtransportfahrzeuge und beschäftigt ca. 10.000 Mitarbeiter. Davon sind 2/3 im Geld- und Werttransport und 1/3 in der Geldbearbeitung tätig. Der Umsatz der Branche lag im Jahr 2021 bei rund 650 Mio. Euro.