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BDGW Pressemitteilung 1/2026

Berlin/Bad Homburg - Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) bewertet die Position des EU-Rates zur Stärkung des Bargeldes ausdrücklich positiv. „Insbesondere die geplante weitgehende Verpflichtung zur Annahme von Bargeld im Handel und bei Dienstleistern sei ein richtiger und notwendiger Schritt in die richtige Richtung, um Bargeld als allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel dauerhaft zu sichern.“, so BDGW-Hauptgeschäftsführer Andreas Paulick.
Der EU-Rat hat sich im Zuge der Beratungen zum digitalen Euro nicht nur für den Aufbau einer europäischen Digitalwährung ausgesprochen, sondern zugleich den Schutz des Bargeldes deutlich gestärkt. Anders als die EU-Kommission geht der Rat dabei wesentlich weiter: Die Ausnahmen von einer Bargeldannahme sollen drastisch eingeschränkt werden, was faktisch auf eine flächendeckende Annahmepflicht hinausläuft.

Der EU-Rat setzt hier ein klares und wichtiges Signal. „Während die Vorschläge der EU-Kommission den Schutz des Bargeldes bislang nur eingeschränkt berücksichtigen, erkennt der EU-Rat die gesellschaftliche, wirtschaftliche und sicherheitsrelevante Bedeutung des Bargeldes ausdrücklich an.“, erklärt Paulick.
Nach der Ratsposition sollen Einzelhändler und Dienstleister Bargeld nicht einseitig am Verkaufsort ausschließen können, wenn Verbraucher anwesend sind. Hinweise wie „Keine Barzahlung“ sollen künftig unzulässig sein, da sie – so der EU-Rat – zu einer schleichenden und weitreichenden Ablehnung von Bargeld führen könnten. Unternehmen dürfen zwar weiterhin Präferenzen für digitale Zahlungsmethoden äußern, Bargeld jedoch nicht grundsätzlich verweigern.

Die BDGW sieht darin einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger sowie zur Stabilität des Zahlungsverkehrs. „Bargeld ist ein inklusives, verlässliches und krisenfestes Zahlungsmittel. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender technischer Abhängigkeiten, Cyberrisiken und möglicher Ausfälle digitaler Zahlungssysteme ist der Schutz des Bargeldes unerlässlich“, so Paulick weiter.

Positiv bewertet die BDGW zudem, dass der EU-Rat die Mitgliedstaaten verpflichten will, konkrete Pläne zur Sicherstellung der Bargeldversorgung zu entwickeln – insbesondere für Situationen mit schwerwiegenden Störungen im digitalen Zahlungsverkehr. Dies unterstreiche die Einordnung des Bargeldes als Bestandteil der kritischen Infrastruktur.
Der digitale Euro soll nach den Vorstellungen von EU-Rat und EU-Kommission das Bargeld nicht ersetzen, sondern ergänzen und ebenfalls einer Annahmepflicht unterliegen. Die Europäische Zentralbank hat angekündigt, frühestens ab 2029 einen digitalen Euro einführen zu können.

Die BDGW appelliert an das Europäische Parlament, sich in den anstehenden Beratungen an der klaren und bargeldfreundlichen Linie des EU-Rates zu orientieren und den Schutz des Bargeldes nachhaltig gesetzlich zu verankern.

 

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