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BDGW Pressemitteilung 05/2025

Berlin - Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) beobachtet mit großer Sorge, dass in der aktuellen politischen Debatte zunehmend eine einseitige Präferenz für unbare Zahlungsmittel gegenüber Bargeld erkennbar ist. „Aktuelle Forderungen, die faktische Einführung einer digitalen Bezahlpflicht durchzusetzen, etwa durch gesetzlichen Zwang zur bargeldlosen Zahlung oder Einschränkungen beim Bargeldverkehr, sind aus unserer Sicht gefährlich und kontraproduktiv.“, warnt Andreas Paulick, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BDGW. Die jüngst publizierte Meldung, wonach der Bundesrat eine digitale Bezahlpflicht fordert, verdeutlicht diese Entwicklung ebenso wie Berichte über den zunehmenden Druck auf Handel und Gastronomie, sich stärker auf digitales Bezahlen zu fokussieren. In dieser Situation sieht die BDGW Handlungsbedarf, denn sie sieht die Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger zunehmend in Frage gestellt.

Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel und Ausdruck persönlicher Entscheidungsfreiheit. Eine gesetzliche oder faktische Verpflichtung zum digitalen Bezahlen würde insbesondere ältere Menschen, Personen ohne ständigen Internetzugang und kleinere Betriebe benachteiligen. „Bargeld bleibt darüber hinaus ein zentraler Pfeiler der Resilienz: Es funktioniert auch bei Stromausfällen, technischen Störungen oder Cyberangriffen – und sichert so Zahlungsfähigkeit in Krisensituationen.“, so Paulick. Auch ökonomisch darf eine einseitige Digitalisierung des Zahlungsverkehrs nicht unterschätzt werden: Digitale Zahlungen verursachen Gebühren, Infrastrukturkosten und Abhängigkeiten von privaten Zahlungsdienstleistern, die letztlich von Handel und Verbrauchern getragen werden. Gleichzeitig wird in der politischen Debatte häufig übersehen, dass Geldwäsche und Finanzkriminalität längst nicht mehr primär über Bargeld, sondern zunehmend über digitale Kanäle stattfinden. Eine moderne Regulierung muss beide Systeme gleichermaßen im Blick behalten.

Die BDGW fordert daher, die Wahlfreiheit beim Bezahlen als Grundprinzip zu schützen, die Bargeldversorgung in Stadt und Land zu sichern und politische Entscheidungen in diesem Bereich nur im offenen Dialog mit allen Beteiligten zu treffen. „Bargeld und digitale Zahlungsmittel sind keine Gegensätze, sondern zwei gleichberechtigte Säulen eines sicheren, vielfältigen und bürgernahen Zahlungsverkehrs.“, so Paulick.

 

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