Gemeinsame Stellungnahme zur EU-Bargeldverordnung: BDGW auch auf europäischer Ebene aktiv
Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste engagiert sich aktuell nicht nur im nationalen Kontext der Öffentlichkeitsarbeit rund um das Gutachten „Verfassungsfragen des Bargeldes unter besonderer Berücksichtigung einer unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Annahmepflicht“ von Prof. Waldhoff, sondern bringt sich auch aktiv auf europäischer Ebene in die Diskussion um die geplante EU-Bargeldverordnung ein.
In mehreren intensiven Abstimmungsrunden haben sich zahlreiche Verbände und Unternehmen auf eine gemeinsame Stellungnahme verständigt. Diese bündelt die Interessen wesentlicher Akteure der Bargeldbranche und unterstreicht die Bedeutung eines klaren und praxistauglichen Rechtsrahmens für den Umgang mit Bargeld in Europa.
Am Dialog beteiligt waren auch Vertreter des Verbraucherzentrale Bundesverband sowie das außerordentliche BDGW-Mitglied Giesecke+Devrient – wenngleich ohne formelle Mitzeichnung der Stellungnahme.
Im Vorfeld der für Mai und Juni erwarteten Beratungen in der Europäische Kommission wurde die Stellungnahme sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache an zentrale Entscheidungsträger übermittelt. Dazu zählen unter anderem:
• die Berichterstatter und Schattenberichterstatter im Europäisches Parlament
• die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen
• sowie die zuständige EU-Kommissarin Maria Luís Albuquerque
Zentrales Anliegen der Stellungnahme ist es, im weiteren Gesetzgebungsprozess klare Regelungen zur Bargeldannahmepflicht sicherzustellen. Insbesondere wird gefordert, bestehende Ausnahmetatbestände nicht weiter auszuweiten, sondern vielmehr zu reduzieren oder vollständig zu streichen.
Die BDGW setzt sich damit konsequent für den Erhalt und die Stärkung von Bargeld als verlässliches, allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel in Europa ein.





























