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BDGW Pressemitteilung 04/2025

Berlin – Die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) begrüßt ausdrücklich die europaweite Briefaktion zur EU-Bargeldverordnung, mit der konkrete Maßnahmen zum Schutz von Bargeld gefordert werden. Hintergrund ist der aktuelle Entwurf der Europäischen Kommission, der nach Ansicht vieler Experten keine ausreichenden Vorkehrungen gegen die schleichende Abschaffung von Bargeld trifft. Die Briefaktion ist Teil einer von Initiator Hansjörg Stützle ins Leben gerufenen Initiative, zur wirksamen Absicherung von Bargeld-Akzeptanz und Verfügbarkeit, die u. a. eine Petition zum Erhalt des Bargelds als Zahlungsmittel umfasst.

Im Mai wurde ein offener Brief an die Finanzministerien aller 20 Euroländer sowie an die Europäische Zentralbank übermittelt. Anlass ist die bevorstehende Entscheidung im EU-Ministerrat zu den Verordnungsvorschlägen zur Bargeldverordnung und dem digitalen Euro. Der aktuelle Entwurf der EU-Kommission zur Bargeld-Verordnung biete lediglich symbolischen Schutz und erlaube Abweichungen und zahlreiche Ausnahmen von der Annahmepflicht. Zudem würde er nicht verhindern, dass weiterhin Geldautomaten abgebaut werden und Bankfilialen schließen. Außerdem werde gefordert, die Gleichstellung von Bargeld und digitalem Euro rechtlich klarzustellen. Dazu sind eine verbindliche Annahmeverpflichtung, klare Zugangsvorgaben und Sanktionen bei Missachtung in die Verordnung aufzunehmen.

„Der digitale Euro könnte in der geplanten Form durch Netzwerkeffekte das Bargeld verdrängen. Ohne klar definierte rechtliche und infrastrukturelle Garantien droht weiterhin ein schleichender Rückzug von Bargeld“ so Michael Mewes, Vorsitzender der BDGW weiter.

Bargeldbefürworter, wie die BDGW, wollen das Bewusstsein dafür schärfen, dass eine ausgewogene Regulierung notwendig ist, um das Bargeld als letztes staatliches Zahlungsmittel zu bewahren und hoffen auf eine deutliche Nachbesserung der Verordnungsvorlage im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Die Debatte um die Bargeldverordnung müsse daher genutzt werden, um verbindliche Rahmenbedingungen für den Erhalt von Bargeld als staatlich garantiertes Zahlungsmittel festzulegen.

 

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