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Pressemitteilung der BDGW 04/2022

Berlin – Ein deutschlandweiter Ausfall von elektronischen Zahlungsgeräten zeigt wieder einmal: nur wer Bargeld im Portemonnaie hat, kann sicher sein, den Einkauf bezahlen zu können. „Der heutige Ausfall zeigt einmal mehr, dass das Bargeld keinesfalls abgeschrieben werden kann – dies mussten viele Käuferinnen und Käufer heute erfahren“, so Michael Mewes, Vorsitzender der BDGW.

Ein effektiver und zuverlässiger Zahlungsverkehr könne auch in Zukunft nicht ohne Bargeld sichergestellt werden. „Die Resilienz des Zahlungsverkehrs hängt maßgeblich vom Bargeld ab – was man einmal im Geldbeutel hat, kann man in jeder Situation nutzen“, so Mewes. Die Zahlungen mit Bargeld haben in den letzten Jahren stetig abgenommen und die Karten-Lobby hat die Corona-Krise genutzt, um diesen Trend zu verstärken. Ein massiver bundesweiter Ausfall eines maßgeblichen Terminalsystems, der nicht zügig behoben werden konnte, zeigt wie in dieser Woche klar die Schwächen der elektronischen Zahlungssysteme. Diese können allein keine Sicherheit im Zahlungsverkehr bieten und belegen, dass das Bargeld auch langfristig erhalten bleiben muss.

 

 

 

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